In der Entgeltabrechnung ist die Berechnung von Kurzarbeitergeld für viele ein kompliziertes Thema. Die Vielfalt von Sonderfällen stellen bei der Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeit zusätzliche fachliche und programmtechnische Hürden dar. Nach der Kurzarbeit kommt die Agentur für Arbeit, um zu prüfen, ob die Kurzarbeit bei Ihrem Mandanten korrekt abgerechnet wurde und ob die entsprechenden Voraussetzungen und Dokumentationspflichten erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall, müssen rückwirkende Korrekturen durchgeführt und im schlimmsten Fall das Kurzarbeitergeld zurückgezahlt werden.

In meinem Onlineseminar wird der Ablauf der Prüfung und der Prüfungsinhalt dargestellt. Zusätzlich werden die besonderen Abrechnungssachverhalte und Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dargestellt.

Termine auf Anfrage.