Im Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Das Jahressteuergesetz ist noch nicht beschlossen, da bringt die Bundesregierung einen weiteren Referentenentwurf auf den Weg. Zuerst wurde der Entwurf als zweites Jahressteuergesetz 2024 bezeichnet. Der Name des Gesetzes wurde mit Beschluss des Bundeskabinetts in Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) geändert. Die Begründung für das neue Gesetzesvorhaben ist, dass Deutschland ein Steuerrecht braucht, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet und ihnen den finanziellen Raum für eigenständige Entscheidungen lässt. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteigt und damit zu Belastungen führt, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht hat. Deshalb müssen nicht nur die Sozialausgaben, sondern auch deren staatliche Finanzierung angemessen an die Preisentwicklung angepasst werden.
Daher plant die Bundesregierung mehrere Maßnahmen um das v. g. Ziel zu erreichen. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden mit dem zweiten Jahressteuergesetz 2024 eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind.