Der Bundesrat hat am 16.06.2023 dem Pflegeunterstützung- und entlastungsgesetz (PUEG) zugestimmt. Mit dem PUEG sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche gegenüber der sozialen Pflegeversicherung und der im Rahmen dieser Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen wird der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Ebenfalls zum 01.07.2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022. In vielen Onlineseminaren informiert Markus Stier über die wichtigen Änderungen aus diesem Gesetz. Aktuelle Termine gerne auf Anfrage.